Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht decken wir den gesamten Bereich arbeitsrechtlicher Fragestellungen ab. Wir befassen uns in wissenschaftlichen Veröffentlichungen mit arbeitsrechtlichen Themen und sind als Ansprechpartner regelmäßig in den Medien vertreten. Wir sind als Referenten in Vortragsveranstaltungen tätig.
Wir betreuen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in sämtlichen individual- und kollektivrechtlichen Angelegenheiten. Das „klassische“ Kerngebiet ist das individuelle Arbeitsrecht (Kündigungsschutz, Vergütung, Vertragsfragen, Befristung, Abmahnung, Versetzung, Eingruppierung, Mutterschutz und Elternzeit, Arbeitszeit, Wettbewerbsverbot, Weisungsrecht, Urlaub etc.). Gleichermaßen betreuen wir das kollektive Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht, Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht) in allen Facetten. Wir unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer außergerichtlich z.B. in der Vertragsgestaltung und der Vorbereitung/Abwehr von arbeitsrechtlichen Maßnahmen und bei Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen in der Einigungsstelle. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Interessenwahrnehmung von Betriebsräten und Personalräten. Hier entwerfen wir Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen und unterstützen in der Einigungsstelle. Schließlich beraten und vertreten wir Geschäftsführer (Gesellschafter- und Fremdgeschäftsführer), Vorstände und Aufsichtsräte in Fragen der Vertragsgestaltung und -Abwicklung sowie Sozialversicherung und Haftung.
Außerhalb dieser klassischen anwaltlichen Betätigungsfelder sind wir für viele Unternehmen zeitweilig oder langfristig die externe Personalleitung/Personalabteilung. So helfen wir bei der Überbrückung von Personallücken im Personalleitungsbereich oder ersetzen diese Funktionen dann, wenn die Einrichtung einer unternehmenseigenen Personalleitung unwirtschaftlich ist.
Nachstehend finden Sie eine beispielhafte, alphabetische Aufstellung unserer arbeitsrechtlichen Kompetenzen:
- Abmahnungen
- Altersteilzeit
- Antidiskriminierung/ Gleichbehandlung
- Arbeitnehmerüberlassung (Werkvertrag/Dienstvertrag)
- Arbeitsvertrag, Aufhebungs und Abwicklungsvereinbarungen
- Arbeitszeit/ Arbeitszeitmodelle
- Befristungsrecht
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebsübergang
- Betriebsverfassungsrecht / Betriebsrat / Betriebsvereinbarungen
- Einigungsstelle
- Eingruppierung
- Geschäftsführer/ Vorstand
- Interessenausgleiche/ Sozialpläne
- Kirchliches Arbeitsrecht/ Mitarbeitervertretungsrecht
- Krankheit/ Entgeltfortzahlung
- Kündigungsschutz
- Massenentlassung
- Mobbing/ Bossing
- Mutterschutz/ Elternzeit
- Personalvertretungsrecht/ Personalräte/ Dienstvereinbarungen
- Restrukturierung/ Umstrukturierung
- Tarifrecht/ Tarifverträge
- Urlaubsrecht
- Zeugnisberichtigung/ Arbeitszeugnis
- Arbeitnehmererfindungsrecht/Urheberrecht
- Wettbewerbsverbot (vertraglich/nachvertraglich)
- Konkurrentenschutz
- Arbeitskampfrecht
- Weisungsrecht
- Beschlussverfahren
- Vertragsstrafe
Wo auch immer Sie ein Problem ereilt: Wir arbeiten bundesweit an allen Arbeits-, Landesarbeitsgerichten und am Bundesarbeitsgericht (Erfurt). Hier führen wir jede Art von Urteils- und Beschlussverfahren.