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Sozialrecht
Im Sozialrecht vertreten wir Sie zunächst als Unternehmer und Arbeitgeber. Wir unterstützen Sie bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung ebenso wie in Fragen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und den weiteren Zweigen der Sozialversicherung. Sind Sie im medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig, kümmern wir uns um den (häufig problematischen) Umgang mit Krankenkassen und Aufsichtsbehörden. Wir erwirken Erlaubnisse, Zulassungen und Genehmigungen bzw. Verhindern den Entzug/ Widerruf derselben. Für Sie als Versicherungspflichtiger sind wir in allen Bereichen der Sozialversicherung tätig. So unterstützen wir Sie z.B. bei nachfolgenden Problemen:
- Arbeitslosenversicherung/ Arbeitslosengeld (Ruhenstatbestände, Sperrzeit)
- Krankenversicherung (Leistungsansprüche, Heilbehandlungen)
- Pflegeversicherung (Pflegestufen, Leistungen)
- Rentenversicherungsrecht (Alters-, Erwerbsminderungsrenten)
- Unfallversicherung
- Sozialhilfe; Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)