Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Rechtsschutzversicherung und freie Anwaltswahl – Ihr gutes Recht als Mandant
Die Kanzlei Dr. Gloistein und Partner steht Ihnen mit ihrem gesamten anwaltlichen Spektrum zur Verfügung. Wir Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege. Das Mandatsverhältnis ist ein solches, welches von besonderem Vertrauen geprägt ist. Dem trägt der Grundsatz der freien Rechtsanwaltswahl durch den Rechtssuchenden/Mandanten Rechnung: Sie als Mandant sollen frei entscheiden, welcher Kanzlei/welchem Rechtsanwalt Sie Ihr jeweiliges Anliegen anvertrauen.
Diese Grundsätze sind auch von allen Rechtsschutzversicherungen zu beachten. Allerdings ist dies in der Vergangenheit von einigen Versicherungsgesellschaften missachtet worden. So enthalten Rechtsschutzversicherungsverträge verschiedener Versicherungsgesellschaften eine Klausel, wonach Sie „belohnt“ werden, wenn Sie einen von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Rechtsanwalt aufsuchen. Diese Belohnung findet sich häufig unter der Position „schadensfreier Verlauf“ des Versicherungsvertrags bzw. der Rechtsschutzversicherungsbedingungen. Die „Belohnung“ soll in der Weise erfolgen, dass das Versicherungsunternehmen von einer Höherstufung in eine andere Schadensfreiheitsklasse absieht, wenn eben der von der Versicherung empfohlene Rechtsanwalt konsultiert wurde.
Diese Klausel ist Gegenstand gerichtlicher Überprüfung geworden. Die Rechtsanwaltskammer München hatte mit Unterstützung der Bundesrechtsanwaltskammer ein Verfahren angestrengt. Das angerufene OLG Bamberg hat am 20.06.2012 ein Urteil verkündet und entschieden, dass derartige Klauseln unwirksam sind (OLG Bamberg, Urteil vom 20.06.2012, Aktenzeichen 3 U 236/11).
Aus dieser Entscheidung des OLG Bamberg folgt, dass die Rechtsschutzversicherer auch dann keine Höherstufung bei späteren Schadensfällen vornehmen dürfen, wenn sich der rechtssuchende Mandant nicht an den ihm empfohlenen Anwalt wendet, sondern sich seinen Rechtsanwalt selbst auswählt.
Es gilt daher auch weiterhin, dass Sie selbst Ihren Rechtsanwalt unter dem Gesichtspunkt von Vertrauen und Kompetenz aussuchen können. Es besteht dagegen keine Veranlassung, irgendwelchen Vorgaben bzw. Empfehlungen einer Rechtsschutzversicherung zu folgen. Dabei ist auch deutlich darauf hinzuweisen, dass irgendwelche Empfehlungen von Versicherungsunternehmen gerade nicht auf einem besonderen Können oder sonstiger Qualifikationen des empfohlenen Rechtsanwalts beruhen. Es werden vielmehr regelmäßig Rechtsanwälte vorgeschlagen, die besondere Gebührenvereinbarungen mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen geschlossen haben. So geraten Sie dann durchaus an entfernt liegende Rechtsanwaltskanzleien oder solche, die letztendlich in Ihrem Problemkreis nicht die erforderlichen Kenntnisse und/oder Erfahrungen aufweisen.
Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Rechtsschutzversicherung beantworten wir gern, selbstverständlich kostenfrei!
Kategorien und Themen
- Allgemein (5)
- Arbeitsrecht (163)
- Betriebsverfassungsrecht (38)
- Insolvenzrecht (1)
- Gebühren / Kosten (2)
- Gesellschaftsrecht (4)
- Sozialrecht (1)
- Rentenrecht (1)
- Zivilrecht (2)